AGB / Lizenzvereinbarung

§ 1 

Der Kunde erwirbt mit Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die in der Anlage bezeichneten Programme gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Alle darüber hinausgehenden Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.

§ 2

Sofern nicht schriftlich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung auch für alle künftig dem Kunden überlassenen Programme.

§ 3

Die Nutzungsberechtigung umfasst das vollständige oder teilweise Einspeichern des Programms und der Datenbestände in den Rechner, die Verarbeitung der Datenbestände und die Herstellung von Kopien dieses Materials, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist.

§ 4

Die vertragsgemäße Nutzung erfasst auch die Anfertigung von Sicherheitskopien im notwendigen Umfang.

§ 5

Die Nutzungsberechtigung ist jeweils auf einen eingetragenen Verein beschränkt. Die Herstellung von Programmkopien zum Zweck der Mehrfachnutzung ist nur innerhalb eines Vereins erlaubt.

§ 6

Der Kunde ist nicht berechtigt, an dem Programm Veränderungen vorzunehmen oder diese als Grundlage für die Erstellung anderer Programme zu verwenden. Er ist insbesondere nicht berechtigt, im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyrightvermerke sowie sonstige Vermerke und Maßnahmen, die dem Programmschutz dienen, zu entfernen.

§ 7

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der vorgenannten Bedingungen. Er verpflichtet sich weiter, Programme und Dokumentationen vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die unbefugte Anfertigung von Vervielfältigungs­stücken oder deren Weitergabe an Dritte zu verhindern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Vertragspflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der zehnfachen Lizenzgebühr für das betreffende Programm.

§ 8

Bei Beschädigungen oder nachgewiesenem Verlust eines Originaldatenträgers sind wir bereit, gegen Entrichtung einer dafür festgelegten Vergütung einen neuen Datenträger als Ersatz zu liefern.

§ 9

Das vorliegende Programm ist urheberrechtlich geschützt und darf vom Anwender weder vervielfältigt werden, noch vervielfältigt werden lassen. Durch die Entrichtung der einmaligen Lizenzgebühr hat der Verein das Recht erworben, das Programm für seine Tätigkeit zu benutzen. Die Programmerstellung erfolgte durch erfahrene Fachkräfte. Sollten trotzdem bei der Erstellung oder Duplizierung Fehler aufgetreten sein, kann eine Schadenshaftung nicht übernommen werden. Eine kostenlose Beseitigung der Fehler wird vorgenommen. Damit werden alle weiteren Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

§ 10

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Ihr Nutzungsrecht erlischt automatisch, wenn Sie eine der Bedingungen des Vertrages verletzen. In diesem Fall müssen die Originalunterlagen einschließlich aller Kopien zurückgegeben werden. Wurde ein gesondertes Rückgaberecht vereinbart, muss das Programmpaket (Originaldatenträger sowie die Dokumentation einschließlich aller Kopien) innerhalb von 14 Tagen per Einschreiben zurückgegeben werden.

§ 11

Über diese Gewährleistung hinaus haftet der Lizenzgeber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der Firma. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12

Sollten diese Bestimmungen teilweise rechts unwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

§ 13

Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 89407 Dillingen/Donau.